Aufgaben Aufgaben Handlungsfeld 5: Markthochlauf

Internetseite

  • Prüfen, ob eine gemeinsame Internetseite zum Thema Wasserstoff in Norddeutschland eingerichtet werden soll; Geeignete Informationen zur dortigen Veröffentlichung könnten z.B. sein Informationen zur Wasserstofftechnologie, politische Beschlüsse u.Ä. mit Wasserstoffbezug auf Landes-, Bundes-, EU-Ebene, Veröffentlichungsfähige Arbeitsergebnisse aus den Handlungsfeldern sowie sonstigen Netzwerken, Initiativen u.Ä, Hinweise zum sicheren Umgang mit Wasserstoff, Hinweise auf aktuelle Studien, Berichte, Forschungsergebnisse
  • Vorschlag erarbeiten, wie die Internetseite dauerhaft aktuell gehalten und finanziert werden kann

Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen

  • Ideensammlung zu weiteren geeigneten Formen der Öffentlichkeitsarbeit zur Norddeutschen Wasserstoffstrategie und allgemein zur Wasserstofftechnologie
  • Prüfen, welche der gesammelten Ideen gemeinsam von den fünf norddeutschen Ländern umgesetzt werden sollten
  • Ggf. Vorschlag erarbeiten, wie die Finanzierung erfolgen kann
  • Ideensammlung zu möglichen akzeptanzfördernden Beteiligungsformen, z.B. Norddeutscher Wasserstofftag mit Probier- und Mitmachaktionen (Wasserstoff zum „Anfassen“), Bürger-Elektrolyseure als Genossenschafts- oder Crowd-Funding-Modelle
  • Prüfen, welche der gesammelten Ideen gemeinsam von den fünf norddeutschen Ländern umgesetzt oder unterstützt werden sollten und ggf. Vorschlag erarbeiten, wie die Finanzierung erfolgen kann

Lehrpläne

  • Übersicht erstellen, in welchem Umfang und welcher Tiefe es bereits Lehrplaninhalte zum Thema Wasserstoff in der schulischen Bildung, der Hochschulausbildung, der Berufsausbildung sowie der Weiterbildung in den norddeutschen Ländern gibt (Teil der Bestandsaufnahme)
  • Bei Bedarf Vorschläge entwickeln, wie das Thema Wasserstoff fester Bestandteil der schulischen Bildung sowie geeigneter Bildungsgänge in Berufsausbildung und Weiterbildung werden kann; Ein besonderer Fokus soll zunächst auf Vorschlägen für Fortbildungsprogramme für Genehmigungsbehörden und andere Institutionen, wie z.B. Förderbanken, liegen.