Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Für die Erstellung dieses Internetauftritts sind das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 herangezogen worden. Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549.

Die Grundfunktionen (Aufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit durch das Team Webentwicklung der Abteilung bremen.online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 evaluiert.

Eine erneute Evaluierung erfolgt im laufenden Betrieb.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Diese Erklärung wurde im August 2020 erstellt und zuletzt am 7. August 2023 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau Ihnen diese Barriere aufgefallen ist, an barrierefreiheit@bo-bremen.de. Die Übersendung von Screenshots und der kompletten URL ist hierbei immer hilfreich.

Die Webentwicklung der Abteilung Bremen Online der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH arbeitet an der barrierefreien Zugänglichkeit. Speziell fortgebildete Mitarbeitende sind für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig.

Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Folgende Inhalte und Bedienelemente dieses Angebotes sind derzeit nicht barrierefrei

Wir bemühen uns, dieses Angebot bestmöglich barrierefrei zu gestalten. Trotzdem kann es bspw. durch Updates zugrunde liegender Software dazu kommen, dass Inhalte nicht barrierefrei nutzbar sind. Dies betrifft das Wordpress-Basissystem ebenso wie Themes und Plug-ins, da die Programmierung dieser Komponenten extern erfolgt.

In seltenen Fällen können wir mit bestehenden Technologien noch keine vollständige Barrierefreiheit herstellen oder sind aufgrund der Tatsache, dass uns solche Inhalte von Dritten zur Verfügung gestellt werden, aus technischen oder urheberrechtlichen Gründen nicht in der Lage, diese Inhalte barrierefrei darzustellen. Wir bemühen uns hier aber grundsätzlich um den Einsatz zumindest barrierearmer Technologie.

Aktuell sind folgende Probleme bekannt:

  • Es ist kein allgemeines DGS-Video vorhanden.
  • Das Menü ist nicht über die Tastatursteuerung zu erreichen. Um auf die Inhalte im Menü zugreifen zu können, gibt es eine Sitemap dieser Website, welche durch das versteckte Tab-Menü und den Footerbereich erreichbar ist.
  • Die Auszeichnung der Verlinkungen in den Bereichen "Artikel aus allen Themenbereich" und "Artikel zum Thema" ist unzureichend. Dies widerspricht Abschnitt 2.4 der WCAG.