HANDLUNGSFELD 3: WASSERSTOFF IN RICHTLINIEN, GENEHMIGUNGSPRAXIS UND PROGRAMMEN - AUFGABEN UND ERGEBNISSE IM ZEITRAUM 2019-2022

Richtlinien

  • Überprüfen, ob in den norddeutschen Ländern die Beschaffungsrichtlinien für Fahrzeuge in den landeseigenen Flotten so gestaltet sind, dass die Einhaltung der Mindestquoten aus der Clean Vehicles Directive sichergestellt werden kann und die Anschaffung von Wasserstofffahrzeugen als gleichberechtigte Alternative ermöglicht wird
  • Best-Practice-Beispiele als Muster-Richtlinien zusammenstellen und den norddeutschen Beschaffungsstellen als Orientierung zur Verfügung stellen
  • Fortlaufend überprüfen, ob in den norddeutschen Ländern die sonstigen Vergaberichtlinien den Einsatz von Wasserstofftechnologien (z.B. Bereitstellung von Strom und Wärme für Veranstaltungen, Einsatz von Wasserstoff-Brennstoffzellen für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, Knüpfen der Vergabe von Konzessionen an Emissionskriterien) bereits ermöglichen
  • Bei Bedarf Vorschläge erarbeiten, wie sichergestellt werden kann (z.B. über Ausschreibungsdesign und Zuschlagsentscheidung), dass die Mindestvorgaben der Clean Vehicles Directive übertroffen werden und die Wasserstofftechnologie als gleichberechtigte Alternative zuschlagsberechtigt ist
  • Überprüfen, ob in den norddeutschen Ländern gemeinsame Anschaffungen von Wasserstofffahrzeugen erfolgen können

Genehmigungspraxis

  • Erfahrungsaustausch der in Norddeutschland zuständigen Genehmigungsbehörden über bisherige Genehmigungsverfahren für Wasserstoff-Anlagen (z.B. Tankstellen, Elektrolyseure); hierbei prüfen, ob die Genehmigungspraxis optimiert werden kann; Die Erfahrungen von Vorhabensträgern sollten in geeigneter Weise einbezogen werden.
  • Dann regelmäßig ggf. Best-Practice-Beispiele zusammenstellen und den norddeutschen Genehmigungsbehörden als Orientierung zur Verfügung stellen

Technische Standardisierung

  • Dafür Sorge tragen, dass sich die norddeutschen Länder in den zuständigen Gremien für eine zügige Vereinheitlichung technischer Standards einsetzen

Förderprogramme

  • Übersicht aller infrage kommenden Förderprogramme erstellen, die derzeit für Wasserstoffprojekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette anwendbar sind (Teil der Bestandsaufnahme); Diese Übersicht soll künftig in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden.
  • Austausch über die Nachfrage nach solchen Fördermöglichkeiten und die praktische Anwendbar-keit der Förderprogramme; Die Erfahrungen von Vorhabensträgern sollten in geeigneter Weise einbezogen werden.
  • Prüfen, ob und wie in den norddeutschen Förderprogrammen das Thema Wasserstoff / Wasser-stoff-Technologien / Sektorenkopplung entlang der gesamten Wertschöpfungskette bereits berücksichtigt wird oder inwiefern ggf. eine stärkere Verankerung erfolgen kann
  • Bei Bedarf Vorschläge unterbreiten zur entsprechenden Anpassung der bestehenden Förderpro-gramme, welche den jeweils zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden
  • Vorschläge unterbreiten zur Aufnahme entsprechender Optionen zugunsten von Wasserstoffvorhaben in künftigen Programmen, wie etwa im Rahmen des OP EFRE 2021-2027

ERGEBNISSE