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Norddeutsche Wasserstoffstrategie

Konferenz Norddeutschland (KND) setzt sich für heimische Elektrolyse ein

Ministerpräsidenten der norddeutschen Bundesländer aus Selfi-Perspektive

Vertrauensschutz soll ausschließlich an Inbetriebnahme gekoppelt werden

In Rostock haben die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die gemeinsame Strategie für die Wasserstoffwirtschaft bekräftigt. Auf der Konferenz Norddeutschland (KND) am 20. August 2026 stand unter anderem die Netzdienlichkeit von Elektrolyseuren im Zuge des Prozesses zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) der Bundesnetzagentur (BnetzA) auf der Agenda.

Die Länder befürworten Sondernetzentgelte für Elektrolyseure nach August 2029 und fordern einen Vertrauensschutz für Anlagen, der sich lediglich am Inbetriebnahmedatum orientiert. Zudem fordert die KND die Bundesregierung auf, den AgNes-Prozess eng zu begleiten und den Hochlauf mit geeigneten Maßnahmen zu flankieren.

Die Länder betonen die Schlüsselrolle des Wasserstoffs für die Dekarbonisierung der Industrie, und nicht elektrifizierbarer Mobilität sowie für ein klimaneutrales Energiesystem. Elektrolyseure sind dabei weit mehr als reine Produktionsanlagen: Als steuerbare Speicher- und Netzinfrastruktur stabilisieren sie das Stromsystem, indem sie Erneuerbare-Energien-Überschüsse nutzen und so Netzengpässe sowie Redispatchkosten reduzieren. Der systemdienliche Einsatz von Elektrolyseuren ist essenziell, um die für 2045 benötigte Elektrolyseleistung von über 40 GW in Deutschland zu erreichen.

Damit diese Leistung verlässlich zur Verfügung gestellt werden kann, braucht es Planungssicherheit – auch in Bezug auf die Kostentransparenz bei Netzentgelten. Nach geltender Rechtslage sind Elektrolyseure mit einer Inbetriebnahme bis August 2029 nach § 118 Abs. 6 EnWG von den Netzentgelten befreit – der sogenannte Vertrauensschutz. Eine spätere Inbetriebnahme würde somit die Produktionskosten für grünen Wasserstoff signifikant erhöhen und langfristige Investitionsentscheidungen gefährden. Ein investitionsfreundliches und systemdienliches Rahmenwerk für Projekte nach Auslaufen dieser Frist wird benötigt. Daher ist die laufende AgNes-Reform zentral für den Hochlauf der Elektrolysekapazitäten in Deutschland.

In diesem Zuge fasste die KND folgende Beschlüsse:

  • Netzdienliche Elektrolyseure sollen strukturell privilegiert bleiben. Der Vorschlag der BnetzA zur Einführung von Sondernetzentgelten für Elektrolyseure sowie der Verzicht auf einen Arbeitspreis wird begrüßt.
  • Der 4. August 2029 als alleiniger Stichtag für die Inbetriebnahme von Elektrolysekapazitäten ist angemessen. Der Vertrauensschutz sollte nicht – wie es der Festlegungsentwurf der BNetzA vorsieht – zusätzlich vom Zeitpunkt der endgültigen Investitionsentscheidung (FID) abhängig gemacht werden.
  • Die Bundesregierung soll den AgNes-Prozess eng begleiten und Elektrolyseuren in allen Regionen nach August 2029 eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Mittels geeigneter Förderprogramme, steuerlicher Anreize, Investitionsinstrumenten und eines innovationsfreundlichen regulatorischen Rahmens soll der Hochlauf zusätzlich flankiert werden.